Eine Psychotherapie beginnt immer mit bis zu zwei Sprechstunden, in denen die Passung zwischen Ihnen und der Therapeutin überprüft wird. In einem Erstgespräch möchten wir Sie kennenlernen und Ihre derzeitige psychische Belastungen verstehen. Wir klären gemeinsam, ob eine Psychotherapie für Sie die geeignete Maßnahme ist und informieren Sie über unseren Behandlungsansatz sowie Rahmenbedingungen.
Es folgen zwei bis vier probatorische Sitzungen, die eine diagnostische Abklärung, biografische Anamnese und die Entwicklung eines Behandlungsplans enthalten. Abschließend kann auf Ihren Wunsch ein Psychotherapieantrag bei Ihrem Versicherungsträger gestellt werden. Beantragt wird entweder eine Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) im Einzel- und/oder Gruppensetting - hierzu wird Sie Ihre Psychotherapeutin beraten.
Auf den untenstehenden Seiten finden Sie Informationen zur Kostenübernahme abhängig von Ihrem jeweiligen Versicherungsträger: