Private Krankenversicherung und Beihilfeberechtigte


Privatversicherte

Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für eine Psychotherapie bei psychologischen PsychotherapeutInnen. Im Gegensatz zu gesetzlichen Krankenversicherungen gibt es kein einheitliches Verfahren zur Antragstellung bei privaten Krankenkassen. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer privaten Krankenversicherung auf und prüfen Sie Ihre Vertragsmodalitäten, da das Kontingent für eine psychotherapeutische Behandlung sehr individuell ist und auch die Antragstellung sich oft unterscheidet. Gern unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme!

Öffentlicher Dienst – Beihilfeberechtigte

Psychotherapie ist eine Leistung der Beihilfe. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor und erscheint eine Psychotherapie angemessen und zweckmäßig zur Behandlung, übernimmt die Beihilfe die Behandlungskosten. Allerdings handelt es sich hierbei eine genehmigungspflichtige Leistung, weshalb ein Antrag bei Ihrer Beihilfestelle gestellt werden muss. Die notwendigen Unterlagen können Sie bei Ihrer Beihilfestelle beantragen. Bei der Antragstellung unterstützen wir Sie gern! Parallel zur Beihilfe besteht meist eine private Krankenversicherung. Bitte nehmen Sie Kontakt zu Ihrer Krankenversicherung auf bzw. prüfen Sie Ihre Vertragsmodalitäten.

Selbstzahler

Als Selbstzahlende müssen keine Antragsformalitäten o. ä. berücksichtigt werden und es besteht Diskretion z. B. gegenüber Ihrer Krankenkasse. Grundlage für die Abrechnung ist die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Falls Sie eine Psychotherapie in Eigenleistung in Betracht ziehen, beraten wir Sie gern!

Psychotherapie Wertingen