Kostenerstattungsverfahren


Gesetzliche Krankenkassen müssen für ihre Versicherten grundsätzlich eine zeit- und wohnortnahe Versorgung bereitstellen, unter anderem Psychotherapie. Aufgrund von Versorgungsengpässen kommt es jedoch immer wieder dazu, dass Sie trotz intensiver Suche keinen Therapieplatz bei einer Psychotherapeutin mit Kassenzulassung finden oder dieser mit einer sehr langen Wartezeit einhergeht. Zumutbar gilt in dieser Hinsicht weitgehend eine Wartezeit von bis zu 3 Monaten. Wenn gesetzliche Krankenkassen ihren Versorgungsauftrag also nicht erfüllen, spricht man von Systemversagen.

Bei solchem Systemversagen können sich Gesetzlichversicherte laut § 13 Abs. 3 SGB V die benötigte Behandlung selbst organisieren, in der Regel in einer psychotherapeutischer Privatpraxis - bei einer Psychotherapeutin mit Approbation, aber ohne Kassenzulassung. Die Kosten hierfür werden von Ihrer jeweiligen Krankenkasse erstattet.

Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Suche nach einem Therapieplatz genau!

Notieren Sie sich Name der Ansprechperson, Datum, Uhrzeit und frühestmöglichen Therapiebeginn. Kontaktieren Sie auch den Patientenservice 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigung zur Terminvermittlung und fordern Sie hierüber einen Nachweis ein. Nach etwa 4-5 Absagen bzw. unzumutbar langer Wartezeit können Sie sich in der Regel an eine Privatpraxis wenden.

Bisher gibt es jedoch keine klaren gesetzlichen Regelungen zum Kostenerstattungsverfahren und zur Beantragung. Aus diesem Grund informieren Sie sich bitte rechtzeitig bei Ihrer Krankenkasse nach deren individuellen Vorgaben!

Wichtig ist außerdem, dass Sie vor Therapiebeginn eine Kostenzusage vorliegen haben. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Krankenkasse ab der ersten Stunde die Kosten übernimmt.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Klärung der Kostenübernahme!

Psychotherapie Wertingen