Gesetzliche Krankenversicherung


Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse. Liegt eine krankheitswertige psychische Störung vor und erscheint eine Psychotherapie angemessen und zweckmäßig zur Behandlung, übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten in vollem Umfang.

Allerdings ist Psychotherapie eine genehmigungspflichtige Leistung, weshalb nach den probatorischen Sitzungen ein Antrag bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden muss. Dafür ist folgendes notwendig:

  • Einholung eines Konsiliarberichts bei Ihrem Hausarzt oder Psychiater zum Ausschluss von Kontraindikationen für Psychotherapie

  • Einreichen von PTV-Formularen, die Sie mit Ihrer Therapeutin gemeinsam ausfüllen

  • Gegebenenfalls Einreichen eines anonymisierten Berichts an einen Gutachter (von Ihrer Therapeutin erstellt) im Falle der Beantragung von Langzeittherapie

Der maximale Umfang der zu beantragenden Behandlung hängt von vorgegebenen Obergrenzen sowie den Behandlungszielen ab, die vereinbart werden. In der Regel gewährt die Krankenkasse einen Behandlungsumfang von 12 bis 24 Sitzungen bei Kurzzeitbehandlung oder 60 Sitzungen bei Langzeitbehandlung. Eine Verlängerung der Langzeittherapie auf bis zu 80 Sitzungen muss gesondert beantragt werden.

Die Therapie beginnt erst nach Bewilligung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Sie sind außerdem verpflichtet, den Wechsel der Krankenkasse oder des Versicherungsstatus sofort mitzuteilen und einmal im Quartal die elektronische Gesundheitskarte vorzulegen.

Psychotherapie Wertingen